Sozialpädagogische Berufe – Sozialassistenz (Berufsfachschule)
Bezeichnung des Ausbildungsberufes
Sozialassistent/in
Berufsbild
Die Sozialassistentin / der Sozialassistent ist tätig in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen der Familien-, Heilerziehungs-, Alten- und Kinderpflege. Sie / Er unterstützt mit ihrer / seiner Arbeit die sozialpädagogischen Fachkräfte und Eltern bei der Erziehung, Förderung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern, Vorschulkindern und Schulkindern, Jugendlichen, Behinderten und Senioren. Sie / Er ergänzt die Tätigkeit der Erzieher, Heilerziehungspfleger, Altenpfleger/Ergotherapeuten:
- beaufsichtigt, beobachtet und fördert einzelne Kinder, Jugendliche, Behinderte und Senioren bzw. kleine Gruppen
- pflegt und hält die Spiel- und Beschäftigungsmaterialien instand
- erledigt Hausarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erziehung und Pflege der Kinder stehen gestaltet festliche Anlässe mit und für die Kinder, Jugendlichen, Behinderten und Senioren
Arbeitsfelder
- Kindertagesstätten, Krippen, Kindergärten, integrative Einrichtungen
- Erholungsheim, Vorschulheim, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenpflege
- Familie
Aufnahmevoraussetzungen
Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand
In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer:
- den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- den erfolgreichen Besuch einer 1-jährigen Berufsfachschule-Sozialpflege oder
- den erfolgreichen Besuch einer 2-jährigen Berufsfachschule-Sozialpflege (Pflegevorschule) oder
- eine andere gleichwertige Vorbildung nachweist.
Ausbildungsdauer und -inhalte
2 Jahre Vollzeitausbildung in der Berufsfachschule mit integrierten Praktika in verschiedenen Arbeitsfeldern. In Klasse 1 wird ein 4-wöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen des Gesundheitswesen und Sozialwesen durchgeführt. In Klasse 2 wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 20 Wochen in geeigneten Einrichtungen durchgeführt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich, praktisch und ggf. mündlich. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/-r Sozialassistent/-in“ zu führen.
Ausbildungsförderung
Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderungsfähig.