Sozialpädagogische Berufe – Heilerziehungspflege (Fachschule)

 

Bezeichnung des Ausbildungsberufes

Staatlich anerkannte/-r Heilerziehungspfleger/-in

Berufsbild

Heilerziehungspfleger/-innen haben als sozialpädagogische Fachkräfte die Aufgabe, die Erziehung, Pflege, Begleitung und Betreuung von Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen und Sinnesbehinderungen in allen Altersstufen zu übernehmen. Der/die Heilerziehungspfleger/-in trägt die unmittelbare pädagogische und pflegerische Verantwortung für eine Gruppe behinderter Menschen. Sie verfügen über ein umfangreiches Wissen speziell über Behinderung und assistierende oder lebensbegleitende Erziehung und Pflege von Menschen mit Behinderungen.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahmevoraussetzungen finden Sie in § 134 BbSVO LSA vom 10.Juli 2015

Ausbildungsdauer

2 Jahre Fachschule untergliedern sich in 2 Jahre theoretische Ausbildung mit Praktika.

Ausbildungsinhalte

Ab Schuljahr 2015 erfolgt der fachrichtungsbezogene Unterricht in Lernfeldern gemäß EBBbS-VO Pkt. 3.6.2.16 vom 11.Juli 2015

Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Sozialpädagoge
  • Fachschule Heilpädagogik
  • fachspezifische Weiterbildung

Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Die Fachhochschulreife kann erworben werden.

Ausbildungsförderung

Die Ausbildung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) förderungsfähig.