Bautechnik – Baufacharbeiter/-in (Benachteiligtenausbildung)

Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss nach § 42 b der HWO im Bauwesen bzw. § 48 BBiG
Förderung durch Agentur für Arbeit für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Jugendliche.
Dazu gehören neben körper- und sinnesbehinderten Jugendlichen insbesondere Jugendliche mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit, häufig verbunden mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Persönlichkeit, teilweise auch mit zusätzlichen Behinderungen (Mehrfachbehinderung)

Berufsbild:

Gegenstand der Berufssausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.)    Grundkenntnisse der Baustelleneinrichtung, des Baustellenablaufes und der Baustellensicherung
2.)    Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umwelt
3.)    Grundfertigkeiten der Handhabung der Werkzeuge, Baugeräte, Baumaschinen
4.)    Herstellen einfacher Mörtel- und Betonmischungen
5.)    Herstellen einfacher Holzverbindungen und Schalungen
6.)    Herstellen einfacher Baukörper aus künstlichen Steinen und Bauplatten
7.)    Herstellen einfacher Bewehrungen
8.)    Transportieren und Einbauen einfacher Fertigteile
9.)    Herstellen von einfachem Wandputz und von Zementestrich
10.)    Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste
11.)     Lesen einfacher Zeichnungen, Skizzen und Verlegepläne
12.)     Grundkenntnisse der Baustoffbedarfsermittlung und Massenberechnungen

Aufnahmevoraussetzung:

Abschluss BVJ mit oder ohne Hauptschulabschluss
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Fachbetrieb oder Bildungsträger

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Ausbildungsinhalte:

dreijährige Ausbildung in den Fächern Fachkunde, Berufsfeldbezogenes Rechnen und Fachzeichnen