Pflegehilfe
Berufstyp: Ausbildungsberuf
Ausbildungsart: quasi duale Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt in Sachsen‑Anhalt)
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
Ausbildungsvergütung: mind. 620 €
Lernorte: Berufsfachschule und praktische Ausbildung in Pflegeeinrichtungen (stationär/ambulant)
Was macht man in diesem Beruf?
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer unterstützen Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie helfen dabei, den Alltag von Pflegebedürftigen zu bewältigen und tragen zur Sicherung von Wohlbefinden, Hygiene und Mobilität bei.
Typische Aufgaben sind z. B.:
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Ankleiden, Mundpflege)
- Vitalwerteermittlung (Puls, Blutdruck, Temperatur und Atmung)
- Hilfe beim Essen und Trinken sowie Beobachtung, ob ausreichend Nahrung/Flüssigkeit aufgenommen wird
- Desinfizierungsmaßnahmen im Umfeld des Patienten
- Mobilisieren und Lagern (z. B. beim Aufstehen, Umlagern, Gehen) und Mitwirken bei Maßnahmen zur Vorbeugung von Komplikationen (z. B. Druckstellen)
- Begleitung und Betreuung im Alltag, Gespräche führen, Sicherheit geben
- Beobachten und Weitergeben wichtiger Veränderungen (z. B. Befinden, Haut, Schmerzen) an die Pflegefachkraft
- Hol- und Bringedienste
- Mitwirken bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im unmittelbaren Umfeld der zu pflegenden Person (je nach Einsatzbereich)
- Einfache Dokumentations- und Organisationsaufgaben nach Vorgaben
Wo arbeitet man?
Beschäftigungsbetriebe:
- in Krankenhäusern und Kliniken
- in stationären Pflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegeheime)
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Einrichtungen der Behindertenbetreuung
- in Reha- und Pflegeeinrichtungen
Arbeitsorte:
- in Patientenzimmern bzw. Bewohnerzimmern
- in Gemeinschaftsräumen
- in Pflege- und Funktionsräumen
- im ambulanten Bereich auch in Privatwohnungen der betreuten Personen
Welcher Schulabschluss wird erwartet?
Für die Ausbildung wird mindestens ein Hauptschulabschluss bzw. ein gleichwertiger Bildungsabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer vorausgesetzt. Des Weiteren muss ein aktuelles Führungszeugnis sowie eine Nachweisbestätigung des Masernschutzes vorgelegt werden.
Worauf kommt es an?
Anforderungen:
- Einfühlungsvermögen und Kontaktfähigkeit (z. B. im Umgang mit kranken, alten oder beeinträchtigten Menschen)
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit (z. B. bei Hygieneregeln und Absprachen im Team)
- Körperliche und psychische Belastbarkeit (z. B. bei Gesprächen, beim Unterstützen von Bewegungen)
- Sorgfalt und Beobachtungsfähigkeit (z. B. Veränderungen erkennen und weitergeben)
- Verschwiegenheit (Umgang mit persönlichen Daten und Situationen)
Wichtige Schulfächer:
- Biologie (Grundlagen des Körpers, Gesundheit/Krankheit)
- Ethik (Umgang mit Menschen, Werte, wertschätzende Kommunikation, Verantwortung)
- Mathematik (Verständnis von Zahlen z. B., BMI-Berechnung des Patienten, Einschätzung von Vitalwerten)
Quellen:
Land Sachsen-Anhalt
https://pflege.sachsen-anhalt.de/themen-im-fokus/ausbildungsverguetung-pflegehilfe
(20.02.2026)
Netzwerkstelle (2025)
Wegweiser „Pflegehelfer/-in“ (Sachsen‑Anhalt), Pflegeberufe Sachsen‑Anhalt / DRK (PDF)
https://www.pflegeberufe-sachsen-anhalt.de/media/wegweiser_pflegehelfer_drk_hires_130224.pdf
(20.02.2026)