Berufliches Gymnasium

Das berufliche Gymnasium ist eine gymnasiale Oberstufe besonderer Art unter dem Dach des beruflichen Schulwesens.

Es hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der 10. Klasse (Realschule oder Gymnasium) oder nach erfolgreichem Abschluss einer Fachoberschule bzw. einer Berufsausbildung auf einem berufsbezogenen Weg zum Abitur zu führen.

Es gibt keinen Unterschied zum Wert des Abiturs an einem allgemeinbildenden Gymnasium.

Dreijähriges berufliches Gymnasium

  • Wirtschaft
  • Gesundheit und Soziales
  • Technik (Ingenieurwissenschaften)

Das berufliche Gymnasium Wirtschaft bietet die Möglichkeit, sich mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragestellungen auseinander zu setzen. Die Profilfächer im beruflichen Gymnasim Wirtschaft sind neben Betriebs- und Volkswirtschaftslehre die Fächer Rechnungswesen und Wirtschaftsinformatik. Der Paxisbezug wird durch das Arbeiten in einer Übungsfirma realisiert.

Das berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales bietet eine berufsbezogene Schwerpunktbildung mit den Profilfächern Gesundheit und Pädagogik/ Psychologie. Fachpraxiskurse und Expertenvorlesungen ergänzen das Angebot.

Das berufliche Gymnasium Technik wendet sich mit dem Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften an alle technisch-naturwissenschaftlich interessierten Schülerinnen und Schüler. Das Profilfach Ingenieurwissenschaften führt in die Grundlagen der Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik, Produktionstechnik sowie Technische Dokumentation ein. Der Berufsbezug wird durch die Fächer Wirtschaftslehre und Fachpraxiskurse abgerundet.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • der erweiterte Realschulabschluss oder Versetzung in die Klasse 11 (Eine Wiederholung der Einführungsphase bei Nichtversetzung in die Klasse 12 des beruflichen Gymnasiums ist nicht möglich)
  • Bei Eintritt in die Klasse 11 darf in der Regel das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 25. Lebensjahr nicht vollendet sein.

Abschluss:

  • Nach dem erfolgreichen Besuch des beruflichen Gymnasiums wird die allgemeine Hochschulreife (das Abitur) erworben.

Berechtigung:

  • Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Besuch einer Hochschule.

zurück